Info´s zu Tauben
Tauben füttern - bitte nicht!
Auslöster dieser Entwicklung ist das künstliche Nahrungsangebot, das sich den Tauben in der Stadt bietet. Ob fressbare Abfälle oder regelmäßige Fütterungen durch vermeintliche Tierfreundinnen und Tierfreunde - der Tisch ist reichlich gedeckt!
Welche Probleme entstehen durch Tauben?
- Taubenschwärme hinterlassen große Mengen an Taubenkot. Dieser führt zu Verunreinigungen an Gebäuden, Fassaden sowie Plätzen und verursacht hohe Reinigungskosten.
- Von dem Futter werden auch Ratten angezogen.
Die hohe Taubenpopulation schadet den Vögeln selbst:
- Stress, Krankheiten und Rarasitenbefall nehmen bei den Tieren zu. Da Tauben keine natürlichen Feinde in der Stadt haben, überleben auch kranke Tiere und übertragen untereinander Krankheitserreger.
- Im Gegesatz zum natürlichen abwechslungsreichen Futter rufen die ausgestreuten einseitigen Futtermittel oft Mangelerscheinungen bei Tauben hervor.
- Das reiche Futterangebot und das Stadtklima ermöglichen den Tauben die Fortpflanzung das ganze Jahr über. Da die Tiere häufiger al normal brüten, ziehen sie schwache Jungtiere auf, die nach kurzer Zeit verenden.
Das Kölner Konzept
Der Rat der Stadt Köln hat am 16. Dezember 2004 das Kölner Taubenkonzept sowie ein Taubenfütterungsverbot beschlossen. Damit wird ein neuer Verstoß gegen das vermehrte Aufkommen großer Taubenschwärme in der Stadt unternommen.
In einem ersten Schritt möchte die Stadt Köln konsequent das künstliche Nachrungsangebot für Tauben verringern.
Ganz nebenbei leistet die Stadt Köln damit auch einen Beitrag zur Sauberkeit in der Stadt. Außerdem wird in den einzelnen Stadtbezirken ermittelt, wo sich die Schwerpunkte der Belästigung durch Tauben befinden. Überwachung des Taubenfütterungsverbots übernimmt der städtische Ordnungs- und Verkehrsdienst.
In einem zweiten Schritt soll festgelegt werden, wo Taubenschwärme ihre Nitzplätze haben. Dort können da so genannte Taubenhäuser eingerichtet werden. In Taubenhäusern finden Tauben nicht nur artgerechtes Futter sondern auch Nistplätze, wobei die Gelege durch Gipseier ersetzt werden können.
Mit örtlichen Tierschutzvereinen soll geklärt werden, ob sie bereit sind, Taubenhäuser zu betreuen. Mit diesem Konzept könnten wir zu einer sinnvollen Bestandskontrolle der Stadttauben beitragen - sofern geeignete Standorte gefunden werden, die den verschiedenen Interessenvertretung gerecht werden. Das Ergebnis wir dem Rat zu Beschlussfassung vorgelegt.
BUßGELDER
Rechtliche Voraussetzungen und Bußgelder
Die "Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot der Fütterung von verwilderten Haustauben und Wildtauben im Gebiet der Stadt Köln" vom 17. Dezember 2004 finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Verstöße gegen die Ordnungsbehördliche Verordnungwerden wir folgt geahndet, §§ 1 Absatz 1 und 2 Absatz 1 - Fütterung von Tauben außerhalb der Futterplätze:
Fütterung geringer Mengen
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€ 25,00 - € 35,00
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Fütterung größerer Mengen oder zweiter
Verstoß
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€ 50,00 - € 500,00
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Ab dem dritten Verstoß oder bei äußerst
schwerwiegenden Verstößen, bespielsweise bei
nachhaltiger Belästigung von Nachbarn durch
Verfüttern kiloweiser Küchenabfälle / Futter
wird der erste Bußgeldbescheid nicht unter 100 Euro
erlassen.
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€ 100,00
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Weitere Verstöße werden bis zur Höchstgeldbuße
von 1.000 Euro (Vorsatz) geahndet.
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bis € 1.000,00
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